Ambulante Wohngemeinschaften
In den Wohngemeinschaften wohnen acht bis elf pflegebedürftige Personen zusammen in je eigenen Zimmern und benutzen Wohnküche, Bad/Pflegebad gemeinsam. Bewohnerinnen und Bewohner bzw. ihre Angehörigen und gesetzlich Betreuende können die betreuende Einrichtung frei wählen. Bewohnerinnen und Bewohner werden nach ihren Möglichkeiten in die Hauswirtschaft einbezogen. Folgende Wohngemeinschaften gibt es in Gelsenkirchen.
Ambulante Unterbringung
Ambulante Unterbringung